RS Vwgh 1997/6/25 96/15/0225

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs5;
FinStrG §89 Abs6;
FinStrG §93;
FinStrG §96;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0226

Rechtssatz

Im Feststellungsbescheid nach § 89 Abs 5 FinStrG ist nicht darüber abzusprechen, ob die Erlassung des Bescheides betreffend die Anordnung der Hausdurchsuchung rechtens war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150225.X01

Im RIS seit

15.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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