Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §13 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/15/0116 E 23. November 2000 95/15/0118 E 23. November 2000Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/01/20 90/15/0085 5 VwSlg 6643 F/1992Stammrechtssatz
Im Erkenntnis vom 24.5.1982, 3137/79, hat der VwGH ausgesprochen, daß die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen an einer GmbH aus Verkäufen auch dann den Vorschriften des § 13 Abs 2 BewG entsprechen kann, wenn diese Verkäufe in einem größeren zeitlichen Abstand vom Stichtag stattgefunden haben. Besteht in einem konkreten Fall die Möglichkeit, den "Stichtagswert" aus Verkäufen abzuleiten - was durchaus der Fall sein kann, wenn den Verkäufen trotz eines größeren zeitlichen Abstandes vom Stichtag eine zur Wertableitung ausreichende Aussagekraft zukommt -, so fordert § 13 Abs 2 BewG in erster Linie die Anwendung dieser Bewertungsmethode. Ein Verstoß gegen das Stichtagsprinzip kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden (Hinweis E 19.6.1989, 88/15/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150117.X07Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011