RS Vwgh 1997/6/25 95/15/0117

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/15/0116 E 23. November 2000 95/15/0118 E 23. November 2000

Rechtssatz

Die von der GmbH vom Sachwert ihrer Liegenschaften abgeleitete Annahme, der beim Verkauf der Geschäftsanteile erzielte Preis entspreche nicht dem gemeinen Wert der Anteile, rechtfertigt nicht de Schluß, daß der Verkauf der Anteile nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr stattgefunden hat (Hinweis E 19.6.1989, 88/15/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150117.X09

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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