RS Vwgh 1997/6/26 95/11/0409

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §1 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter Beschäftigung iSd § 1 Abs 1 AZG ist die von Arbeitnehmern dem Arbeitgeber tatsächlich aufgrund des Arbeitsverhältnisses erbrachte Tätigkeit zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110409.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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