RS Vwgh 1997/6/27 97/02/0220

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Veröffentlicht am 27.06.1997
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Index

49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
KFG 1967 §82;
RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art1 Abs1;
RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art10 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/03/0112 E 4. Juli 1997

Rechtssatz

Der Vorwurf der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG steht AUCH DANN in Einklang mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526, wenn dem Zulassungsbesitzer eines KFZ mit ausländischen Kennzeichen der Auftrag der österr. Behörde zur Lenkerauskunft unmittelbar im Postverkehr in Deutschland zugestellt wurde (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997020220.X01

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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