RS Vwgh 1997/9/11 96/07/0239

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §27 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0148 E 31. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Dem in § 27 Abs 4 WRG 1959 normierten Erfordernis "wiederholter Mahnung" ist mit einer mindestens zweimaligen Mahnung, die anläßlich der wasserrechtlichen Bewilligung gestellten Bedingungen einzuhalten, entsprochen.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070239.X01

Im RIS seit

13.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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