RS Vwgh 1997/9/11 94/07/0166

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AAEV 1991 §3;
WRG 1959 §12a;
WRG 1959 §21a Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186

Rechtssatz

Die in den Regelungen etwa des § 3 AAEV beschriebenen technischen Verfahrensweisen werden im Zweifel als solche gelten können, die der Vorschrift des § 12a WRG gerecht werden; das bedeutet aber nicht, daß andere, von den in der AAEV vorgesehenen technischen Lösungen abweichend gestaltete technische Verfahren die Tatbestandsvoraussetzung des § 12a WRG nicht ebenso erfüllen könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994070166.X08

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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