RS Vwgh 1997/9/30 95/04/0079

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1 Z1;
GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
GewO 1994 §28 Abs3;

Rechtssatz

Eine Nachsichtserteilung mit Beschränkung auf eine Teiltätigkeit des Gewerbes gem § 28 Abs 3 GewO 1994 kommt nur unter den Voraussetzungen gem § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (hinreichende tatsächliche Befähigung), nicht aber unter den Voraussetzungen nach § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (volle Befähigung) in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040079.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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