RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0244

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs3;
EStG 1988 §67 Abs3;
EStG 1988 §67 Abs6;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 67 Abs 3 und des § 67 Abs 6 EStG 1988 findet nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150244.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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