RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0111

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0112 E 23. Oktober 1997 96/15/0113 E 23. Oktober 1997

Rechtssatz

Die exakte Höhe des nach den Umständen des Einzelfalles angemessenen Mietzinses kann im Einzelfall im Streit stehen; für diesen Randbereich der Ermittlung des angemessenen Nutzungsentgeltes kommt dem Indiz der vereinbarten Nichtrückzahlbarkeit Bedeutung zu für die Frage, ob eine bestimmte Zahlung (teilweise) dem Nutzungsentgelt zuzurechnen ist oder zu Anschaffungskosten des Mietrechtes zählt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150111.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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