RS Vwgh 1997/10/28 97/04/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1997
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs4;
GewO 1994 §79;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 356 Abs 4 GewO 1994 ist auch auf solche Verfahren nach § 79 GewO 1994 anzuwenden, in denen die Genehmigung der zugrundeliegenden gewerblichen Betriebsanlage noch vor Inkrafttreten der Gewerberechtsnovelle 1988 erteilt wurde.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040159.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten