RS Vwgh 1997/10/28 93/14/0146

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0002 E 17. März 1986 VwSlg 6092 F/1986 RS 6

Stammrechtssatz

Auch der Zuhörerkreis ist für die Beurteilung einer Vortragstätigkeit als wissenschaflich von Bedeutung. Wenn es auch nicht nötig ist, daß die Zuhörer selbst wissenschaftlich tätig sind, so müssen sie doch an der wissenschaftlichen Behandlung von Problemen interessiert und aufgrund ihrer Ausbildun zur wissenschaftlichen Diskussion geeignet sein (Hinweis E 19.5.1983, 82/15/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140146.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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