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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §2;Rechtssatz
Hat die abgabepflichtige Gemeinde einem ihrer beiden Fußballvereine Subventionen gewährt, die etwa jenen Beträgen entsprochen haben, die dieser Fußballverein für die Benutzung der gemeindeeigenen Sportanlagen entrichtet hat, so sind die von diesem Fußballverein für die Benutzung der Sportanlagen entrichteten Beträge nicht bei der Ermittlung des Kostendeckungsgrades zum Ansatz zu bringen. Vielmehr lag eine unentgeltliche Überlassung der Sportanlagen vor, die dadurch erreicht worden ist, daß den an die Abgabepflichtigen entrichteten Beträgen etwa gleich hohe Subventionen gegenüberstanden (Hinweis E 11.12.1996, 94/13/0025).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140224.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.09.2009