RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0146

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Veröffentlicht am 26.11.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §143;
EStG 1988 §34 Abs7 idF 1992/312;

Rechtssatz

Es besteht - dieser Überlegung liegt die Rsp des VwGH zur Zwangsläufigkeit der Bürgschaftsübernahme für nahe Angehörige (Hinweis E 28.2.1995, 95/14/0016) zugrunde - grundsätzlich keine über die rechtliche Verpflichtung hinausgehende sittliche Verpflichtung zur Tragung von Prozeßkosten eines Angehörigen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre allenfalls nur dann zulässig, wenn die Prozeßführung unmittelbar zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage des nahen Angehörigen erforderlich gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130146.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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