RS Vwgh 1997/12/11 AW 97/07/0056

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Veröffentlicht am 11.12.1997
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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §523;
FlVfLG Tir 1996;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Eigentumsstreit im Zuge eines Regulierungsverfahrens - Beschwerdefallbezogen (Auftrag an den ASt, Holzablagerungen auf dem Grundstück der mP und sonstige Störungen in Hinkunft zu unterlassen) liegt ein dem ASt durch ein Unterbleiben der Zuerkennung aufschiebender Wirkung drohender Nachteil schon insoweit offen zutage, als der Vollzug des angefochtenen Bescheides während der Anhängigkeit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen Erfolg der erhobenen Beschwerde - über dessen Wahrscheinlichkeit im Provisorialverfahren keine Spekulationen anzustellen sind - in nicht unbeträchtlicher Weise faktisch vereiteln würde. Angesichts dieses offenkundig anzusehenden Nachteils erübrigt sich eine nähere Betrachtung des Gewichtes der vom ASt vorgetragenen Nachteilsbehauptungen.

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997070056.A01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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