RS Vwgh 1997/12/18 97/16/0083

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
FinStrG §11;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0084

Rechtssatz

Die Beurteilung einer Tathandlung als Beitrag zur Ausführung eines Finanzvergehens (vgl § 11 FinStrG, letzter Fall) schließt bereits begrifflich die Erlassung eines Abgabenbescheides an den Beitragstäter aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160083.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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