RS Vwgh 1998/1/26 94/17/0306

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Veröffentlicht am 26.01.1998
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs14 Z1;
ViehWG §27 Abs3;

Rechtssatz

Aus der einmaligen Bestrafung nach dem ViehWG wegen Übertretung der Haltungsbestimmungen folgt noch nicht der in § 13 Abs 14 Z 1 dieses Gesetzes als Voraussetzung für die Verpflichtung, den Zutritt zu allen Wirtschaftsräumen und Beriebsflächen zu gestatten, geforderte "Verdacht einer Übertretung der Haltungsbeschränkungen".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994170306.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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