RS Vwgh 1998/1/29 97/15/0197

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

EStG 1988 §24 Abs2;
EStG 1988 §24 Abs3;
EStG 1988 §24 Abs7;
EStG 1988 §37 Abs2 Z1;
UmgrStG 1991 Art3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0233 E 24. September 2003

Rechtssatz

Im Fall der Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft nach Art III UmgrStG 1991 unter Buchwertfortführung entsteht ein Veräußerungsgewinn, wie er in § 24 EStG 1988 geregelt ist, nicht. § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1988 erfaßt aber ausschließlich Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG 1988. Schon deshalb kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die AbgBeh im konkreten Fall den Gewinn aus der Entnahme von Wirtschaftsgütern nicht als solchen iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1988 angesehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150197.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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