RS Vwgh 1998/2/20 96/15/0086

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Veröffentlicht am 20.02.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer, den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft (Hinweis E 15.2.1994, 93/14/0175, E 14.1.1986, 84/14/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150086.X06

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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