RS Vwgh 1998/3/10 95/08/0284

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Veröffentlicht am 10.03.1998
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §26 Abs3 litd;
AlVG 1977 §31a;
MSchG 1979 §15c;

Rechtssatz

Eine Teilzeitbeschäftigung iSd MSchG 1979 hat schon begrifflich eine REDUZIERUNG der Arbeitszeit zur Voraussetzung. Ein gleichbleibendes Arbeitsausmaß (hier: 20 Wochenstunden) vor und während des Karenzurlaubes schließt den Anspruch auf ein vermindertes Karenzurlaubsgeld aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080284.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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