RS Vwgh 1998/4/15 98/14/0043

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Veröffentlicht am 15.04.1998
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090;
EStG 1988 §10;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Abschluß eines Mietvertrages kommt nur zustande, wenn sich der Mieter zur Leistung eines Nutzungsentgeltes verpflichtet; zu den Anschaffungskosten des Mietrechtes kann nur ein über das angemessene Nutzungsentgelt hinausgehendes Entgelt zählen (Hinweis E 23.10.1997, 96/15/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140043.X02

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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