RS Vwgh 1998/4/15 97/14/0136

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Veröffentlicht am 15.04.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs2;

Rechtssatz

Eine Vertragsurkunde, die lediglich die Willenseinigung der Vertragsparteien beurkundet, der aber nicht die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder Leistung zukommt, ist nicht als Rechnung anzusehen (Hinweis E 19.1.1984, 83/15/0084; E 17.2.1992, 90/15/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140136.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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