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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §64 Abs2;Rechtssatz
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, bei der formlosen Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gem § 77 Abs 1 SPG 1991 bereits detailliert bekanntzugeben, welche der in § 64 Abs 2 SPG 1991 genannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen in Aussicht genommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010784.X01Im RIS seit
20.11.2000