RS Vwgh 1998/9/8 95/08/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1998
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §29 Abs2;
AlVG 1977 §58;

Rechtssatz

Liegen "berücksichtigungswürdige Gründe" für einen zwar zwei Monate übersteigenden, aber hinter der Dauer des tatsächlichen Auslandsaufenthaltes zurückbleibenden Auslandsaufenthalt vor, so ist die beantragte Nachsicht vom Ruhen nicht zur Gänze, sondern nur insoweit nicht zu gewähren, als die Dauer des Auslandsaufenthaltes das mit Bedacht auf die "berücksichtigungswürdigen Gründe" erforderliche Ausmaß übersteigt (vgl auch § 29 Abs 2 erster Satz AlVG: "soweit"; hier: Besuch des ae Kindesvaters im Ausland).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080265.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten