RS Vwgh 1998/9/8 98/08/0151

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs5;

Rechtssatz

Der bloßen Unterlassung der Auszahlung des Notstandshilfebezuges (wegen Auszahlung einer Beihilfe im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung) kommen nicht die Rechtswirkungen der Unterbrechung des Bezuges iSd § 46 Abs 5 AlVG zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998080151.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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