RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1998
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §29;
BewG 1955 §30 Abs1;
BewG 1955 §30 Abs2 Z3;
BewG 1955 §31 Abs1;
BewG 1955 §33 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb verpachtet, werden dabei aber Teile des Gebäudes zurückbehalten, so besteht keine bewertungsrechtlich relevante Verbindung zwischen diesen Gebäudeteilen und dem Betrieb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150157.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten