RS Vwgh 1998/10/29 96/07/0128

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Veröffentlicht am 29.10.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §81 Abs2;
WRG 1959 §85 Abs1;

Rechtssatz

Dem genossenschaftsinternen Streitschlichtungsverfahren sind nur aus dem Genossenschaftsverhältnis entspringende Streitigkeiten zu unterziehen, nicht jedoch außerhalb des Genossenschaftsverhältnisses liegende Streitfälle, die ihre Wurzel in einem Konflikt über eine die Genossenschaft treffende Verpflichtung iSd § 85 Abs 1 WRG haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996070128.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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