RS Vwgh 1998/11/11 98/12/0406

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §27 Abs1;
RGV 1955 §28;
RGV 1955 §33 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/12/0407

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/12/18 96/12/0186 1

Stammrechtssatz

Dem Anspruch auf Ersatz von Einlagerungskosten iSd § 33 Abs 2 RGV ist ein Anspruch auf Mietzinsentschädigung (wenngleich besonderer Art) und damit ein Anspruch auf Übersiedlungsgebühren. Die zur Behandlung von Anträgen betreffend Übersiedlungsgebühren zuständige Dienstbehörde hat zum Ersatz derartiger Kosten das Einvernehmen mit den in § 33 Abs 2 RGV genannten Behörden herzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120406.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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