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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13b Abs1;Rechtssatz
Das initiative Tätigwerden der Dienstbehörde von Amts wegen, um die Bemessung einer Zulage zu erwirken, ist in bezug auf die dreijährige Verjährungfrist keinem Tätigwerden des Beamten gleichzusetzen und verhindert daher nicht den Eintritt der Verjährung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120055.X01Im RIS seit
20.11.2000