RS Vwgh 1998/11/11 96/12/0055

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13b Abs1;
GehG 1956 §30a Abs1;

Rechtssatz

Das initiative Tätigwerden der Dienstbehörde von Amts wegen, um die Bemessung einer Zulage zu erwirken, ist in bezug auf die dreijährige Verjährungfrist keinem Tätigwerden des Beamten gleichzusetzen und verhindert daher nicht den Eintritt der Verjährung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120055.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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