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E3L E09301000Norm
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art6 Abs1;Rechtssatz
Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur UStGNov 1996/756 (396 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen XX. GP, S. 14) machen deutlich, daß mit der Bestimmung des § 10 Abs 2 Z 1 lit d UStG 1994 keine Änderung in der Besteuerung der Restaurationsumsätze bewirkt werden sollte. Es sollte bloß auf die vom EuGH vorgenommene Subsumtion dieser Umsätze unter den Begriff der Dienstleistungen iSd Art 6 Abs 1 der 6.Umsatzsteuer-RL - dieser Begriff entspricht dem der sonstigen Leistungen iSd UStG 1994 - Bedacht genommen und verhindert werden, daß alle Restaurationsumsätze dem Normalsteuersatz unterliegen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 694J0231 Faaborg-Gelting Linien A/S VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140055.X01Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011