RS VwGH Erkenntnis 1998/12/16 93/12/0140

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Rechtssatz

Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Leiterzulage bzw eine entsprechende Verwendungsabgeltung vor, dann ist damit ein Wahlrecht des Beamten zwischen dem ihm auf Grund des Gesetzes zustehenden Anspruch auf Leiterzulage bzw entsprechende Verwendungsabgeltung und dem im Einzelfall vielleicht für den Beamten günstigeren Anspruch auf Überstundenvergütung gemäß § 16 ff GehG ausgeschlossen (Hinweis E 14.9.1984 , 2o56/76, VwSlG 11514 A/1984).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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