RS Vwgh 1998/12/17 98/15/0059

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Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §21 Abs8;

Rechtssatz

Die geforderte Voraussetzung der Abgabe einer Verzichtserklärung kann nicht durch den Schluss aus anderen Zwecken dienenden sonstigen Eingaben des Steuerpflichtigen ersetzt werden. Selbst die erkennbare Absicht kann die ausdrückliche Erklärung nicht ersetzen (Hinweis E 3. 10. 1988, 87/15/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998150059.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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