RS Vwgh 1999/2/9 97/11/0079

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Veröffentlicht am 09.02.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §12 Abs1;
AZG §28 Abs1;
AZG §3;
AZG §7 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Die zwei als erschwerend erachteten Umstände, nämlich nicht als geringfügig anzusehendes Verschulden und eklatante Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit, weisen nicht ein Gewicht auf, dass allein deshalb schon trotz des ERSTMALIGEN Verstoßes gegen Arbeitszeitvorschriften die Verhängung der vorgesehenen Höchststrafe gerechtfertigt erschiene.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997110079.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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