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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Die durch die unrechtmäßige Arbeitstätigkeit des Fremden tangierten Rechtsgüter der öffentlichen Ordnung, insbesondere aber des wirtschaftlichen Wohles des Landes rechtfertigen im vorliegenden Fall den Eingriff in die während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet begründeten privaten und familiären Interessen des Fremden (hier aufgrund einer Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin) jedenfalls so lange, als dieser sein rechtswidriges Verhalten aufrecht erhält (Hinweis E 17.10.1997, 96/19/1548).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997191141.X02Im RIS seit
22.02.2002