RS Vwgh 1999/2/18 97/15/0015

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §292;
ABGB §294;
ABGB §353;
ABGB §354;
ABGB §362;
ABGB §366;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Dafür, ob "Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände", auch wenn diese zivilrechtlich "kein selbständiges Schicksal" haben, als Wirtschaftsgut einzustufen sind, ist nicht allein der Eigentumsbegriff des ABGB maßgebend. Diese Frage ist nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150015.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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