Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §1 Abs2 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/19/0148Rechtssatz
Die Verletzung aufenthaltsrechtlicher, nicht jedoch ausländerbeschäftigungsrechtlicher Bestimmungen durch die Fortsetzung einer ausländerbeschäftigungsrechtlich erlaubten unselbstständigen Arbeitstätigkeit durch Fremde, deren unrechtmäßiger Aufenthalt für sich allein noch nicht die gemäß § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 zu stellende Gefährdungsprognose rechtfertigt, lässt diese Prognose trotz einer solchen Tätigkeit nicht zu (Hinweis E 9.10.1998, 96/19/3208). Gleiches würde auch für die Aufnahme einer - sonst erlaubten - selbstständigen Erwerbstätigkeit unter Verletzung des § 1 Abs 2 Z 2 AufenthaltsG 1992 gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997190147.X01Im RIS seit
13.06.2001