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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31975L0442 Abfallrahmen-RL Art1 lita;Rechtssatz
Dass es für die Frage, ob eine als Verpackung verwendete Sache einer nach § 7 Abs 2 AWG 1990 erlassenen Verordnung unterliegt, auf die Subsumierbarkeit der betroffenen Sache unter die Bestimmung des § 2 Abs 1 AWG 1990 nicht ankommt, ist ein Auslegungsergebnis, welches auch durch die Vorgaben des Gemeinschaftsrechtes geboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070058.X03Im RIS seit
21.02.2002