RS Vwgh 1999/3/11 98/07/0058

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Veröffentlicht am 11.03.1999
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E13309900
E3L E15103030
14/01 Verwaltungsorganisation
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

31975L0442 Abfallrahmen-RL Art1 lita;
31994L0062 Verpackung-RL Art3;
AWG 1990 §2 Abs1;
AWG 1990 §7 Abs2;
EURallg;
VerpackV 1996;

Rechtssatz

Dass es für die Frage, ob eine als Verpackung verwendete Sache einer nach § 7 Abs 2 AWG 1990 erlassenen Verordnung unterliegt, auf die Subsumierbarkeit der betroffenen Sache unter die Bestimmung des § 2 Abs 1 AWG 1990 nicht ankommt, ist ein Auslegungsergebnis, welches auch durch die Vorgaben des Gemeinschaftsrechtes geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070058.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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