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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §78 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032Rechtssatz
Die Pfändung einer Geldforderung wird durch die spätere Vormerkung des Pfandrechtes auf einer Liegenschaft nicht rechtswidrig; anderes ergibt sich aus § 78 Abs 2 AbgEO nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150031.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011