RS Vwgh 1999/3/25 97/15/0031

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §78 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032

Rechtssatz

Die Pfändung einer Geldforderung wird durch die spätere Vormerkung des Pfandrechtes auf einer Liegenschaft nicht rechtswidrig; anderes ergibt sich aus § 78 Abs 2 AbgEO nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150031.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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