RS Vwgh 1999/4/12 98/11/0278

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Veröffentlicht am 12.04.1999
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §3 Abs1 Z3;
FSG-GV 1997 §1 Abs1 Z8;
FSG-GV 1997 §12 Abs3;
FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z1;
FSG-GV 1997 §5 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Epilepsie ist zwar eine Erkrankung iSd § 5 Abs 1 Z 3 FSG-GV 1997, sie stellt jedoch keinen absoluten AUSSCHLIEßUNGSGRUND für die Erteilung einer Lenkberechtigung dar, es kann vielmehr gemäß § 12 Abs 3 FSG-GV 1997 Personen, welche unter epileptischen Anfällen leiden, eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 nur unter Einbeziehung einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110278.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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