RS Vwgh 1999/4/30 98/16/0317

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Veröffentlicht am 30.04.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §35 Abs1;
BAO §41;
BAO §42;
ErbStG §15 Abs1 Z14;

Rechtssatz

Die Aussschließlichkeit und Unmittelbarkeit der gemeinnützigen Zwecke muss nicht allein tatsächlich erfüllt sein (vgl § 42 BAO), sondern auch nach § 41 BAO auch in der Satzung entsprechend verankert sein (vgl § 35 Abs 1 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160317.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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