RS Vwgh 1999/5/27 98/11/0148

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/08/25 98/11/0075 1

Stammrechtssatz

Daß nur ein vergebührter Mietvertrag einen Nachweis über ein Bestandsverhältnis und daraus erwachsende Kosten darstellen könne, findet in den Bestimmungen des HGG 1992 idF 1996/201 keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110148.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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