RS Vwgh 1999/5/27 98/19/0139

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/09 Internationales Privatrecht

Norm

ABGB §140 impl;
IPRG §24;
IPRG §25;
IPRG §5 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/19/0140

Rechtssatz

Ausführungen zum Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre Kinder nach bosnisch-herzegowinischem Recht (Art 234 bosnisch-herzegowinisches Gesetz über die Familie vom 29.5.1979 idF vom 20.12.1989), das in Ermangelung einer gemäß § 5 Abs 1 IPRG zu beachtenden Rückverweisung durch das internationale Privatrecht Bosnien-Herzegowinas im Beschwerdefall für die Frage des Bestehens eines solchen Unterhaltsanspruches der Beschwerdeführer gegen ihre Kinder maßgebend gewesen wäre).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998190139.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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