RS Vwgh 1999/6/1 94/08/0065

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Veröffentlicht am 01.06.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
EFZG §2 Abs1;
EFZG §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/21 89/08/0125 1

Stammrechtssatz

Da es sich bei der fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit um ein den Entgeltfortzahlungsanspruch vernichtendes Sachverhaltselement handelt, trifft die (im materiellen Sinn verstandene) Beweislast die Behörde; dies bedeutet, daß offenbleibende oder ungeklärte Umstände in diesem Zusammenhang nicht zum Nachteil des Dienstnehmers (bzw im Rückerstattungsverfahren des bfr Dienstgebers) ausschlagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994080065.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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