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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/12/0253 E 23. Juni 1999Rechtssatz
In der Frage der Abgrenzung zwischen Versetzung und Dienstzuteilung im Sinne der RGV muss von der Behörde insbesondere festgestellt werden, ob der für die Zuweisung des Beamten zur Dienstleistung an einen bestimmten Ort maßgebende Bedarf im Zeitpunkt der Zuweisung nur ein vorübergehender war oder schon damals die Dienstleistung auf nicht absehbare Zeit geplant gewesen ist (Hinweis E 18.6.1976, 284/76, VwSlg. 9090 A/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120255.X02Im RIS seit
20.11.2000