RS Vwgh 1999/6/23 97/12/0255

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Veröffentlicht am 23.06.1999
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/12/0253 E 23. Juni 1999

Rechtssatz

In der Frage der Abgrenzung zwischen Versetzung und Dienstzuteilung im Sinne der RGV muss von der Behörde insbesondere festgestellt werden, ob der für die Zuweisung des Beamten zur Dienstleistung an einen bestimmten Ort maßgebende Bedarf im Zeitpunkt der Zuweisung nur ein vorübergehender war oder schon damals die Dienstleistung auf nicht absehbare Zeit geplant gewesen ist (Hinweis E 18.6.1976, 284/76, VwSlg. 9090 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120255.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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