RS Vwgh 1999/6/29 97/08/0588

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §101;

Rechtssatz

Es müssen nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs vom Irrtum betroffen sein. Die von § 101 ASVG geforderte Wesentlichkeit eines Irrtums in Bezug auf ein Tatbestandselement liegt nur dann vor, wenn sich der richtig gestellte Sachverhalt rechtlich dahin auswirkt, dass die geforderte Geldleistung zuzuerkennen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080588.X03

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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