RS Vwgh 1999/7/7 99/18/0176

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Veröffentlicht am 07.07.1999
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §127;
StGB §128;
StGB §130;

Rechtssatz

Hat der Fremde gewerbsmäßig, dh mit der Absicht, sich durch wiederkehrende Diebstähle eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ein Verhalten gesetzt, das die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens erheblich gefährdet, so hat die belangte Behörde dieses Fehlverhalten eigenständig aus dem Blickwinkel des Fremdenrechts und somit unabhängig von den gerichtlichen Erwägungen für die Strafzumessung zu beurteilen (Hinweis E 17.9.1998, 98/18/0142; hier war die in § 36 Abs 1 FrG 1997 umschriebene Annahme gerechtfertigt; Hinweis E 23.10.1997, 97/18/0510).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999180176.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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