RS Vwgh 1999/10/20 99/04/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1999
beobachten
merken

Index

26/02 Markenschutz Musterschutz

Norm

MarkenSchG 1970 §1 Abs1;
MarkenSchG 1970 §1 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Schutzfähigkeit einer angemeldeten Wortmarke kommt es nicht darauf an, ob einzelnen Bestandteilen der angemeldeten Marke die nach § 1 Abs 1 MarkenSchG erforderliche Unterscheidungskraft mangelt, sondern die Wortmarke ist als Ganzes auf diese Eignung zu überprüfen (hier: EUROTRAFIC).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040149.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten