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26/02 Markenschutz MusterschutzNorm
MarkenSchG 1970 §1 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Schutzfähigkeit einer angemeldeten Wortmarke kommt es nicht darauf an, ob einzelnen Bestandteilen der angemeldeten Marke die nach § 1 Abs 1 MarkenSchG erforderliche Unterscheidungskraft mangelt, sondern die Wortmarke ist als Ganzes auf diese Eignung zu überprüfen (hier: EUROTRAFIC).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999040149.X02Im RIS seit
21.02.2002