RS Vwgh 1999/10/21 99/07/0060

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Veröffentlicht am 21.10.1999
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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §309;
AWG NÖ 1992 §16;
AWG NÖ 1992 §3 Z2;

Rechtssatz

Da die im Rechen der Wasserkraftanlage verfangenen Gegenstände (ein Ast und eine PET-Flasche) bereits Abfall zum Zeitpunkt des Beginns der Gewahrsame durch den Kraftwerksbetreiber daran waren, ist im konkreten Fall bei Beurteilung der Abfallart nicht davon auszugehen, dass es Abfall "aus" dem Kraftwerk ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070060.X08

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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