RS Vwgh 1999/10/27 97/09/0238

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §64 Abs1;
VStG §65;

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde hat im Falle der Herabsetzung der Strafe den von der Behörde erster Instanz auferlegten Kostenbeitrag nach der milderen Strafe festzusetzen (Hinweis E 18.9.1978, 1059/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090238.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten