Index
82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
Nach § 1 Abs 1 RezeptpflichtV iVm § 2 Abs 1 RezeptpflichtG setzt die Aufnahme einer Substanz in die Anlage der RezeptpflichtV (hier: Fucus vesiculosus) voraus, dass es sich dabei um ein Arzneimittel handelt, das auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährden kann, wenn es ohne ärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet wird. Daher handelt es sich bei Tabletten, die Fucus vesiculosus enthalten, um ein Arzneimittel iSd § 1 Abs 1 AMG (hier: ALGENTABLETTEN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100251.X01Im RIS seit
09.01.2002